Unternehmensgründung in Republik Srpska

Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen zu gründen, ist das rechtliche und administrative Verfahren das erste, mit dem Sie konfrontiert werden. Sie sollten über die Möglichkeiten einer Unternehmensgründung gut informiert sein, um die beste Variante auszuwählen, die Ihren Geschäftszielen entspricht. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterscheidet sich von einem eingetragenen Einzelunternehmer im Hinblick auf Verwaltungsverfahren, Preis, Gebühren, Steuern, Kosten für die Änderung der Registrierung, Abschlusskosten usw.

Für beide Varianten wird die Adresse benötigt, unter der das Unternehmen registriert wird.

Nachdem Sie das Verwaltungsverfahren durchlaufen haben, verbleiben Ihnen die Fiskalisierung und die Umsatzsteuererklärung, falls Sie davon ausgehen, dass Ihr Unternehmen jährlich einen Gewinn von mehr als 25.000 € erzielen wird.

Der Vorteil der Gründung eines Einzelunternehmens liegt in niedrigeren Registrierungskosten, sowie die Tatsache, dass Sie nicht im Umsatzsteuersystem sind und dies den Preis Ihrer Produkte und Ihrer Dienstleistungen erheblich reduziert. Es ist nicht einmal notwendig, ein Büro zu haben, Sie können Ihre Tätigkeiten von zu Hause aus erledigen.
Der größte Vorteil der Gründung einer GmbH ist die Höhe der Haftung des Unternehmens für seine Verbindlichkeiten, welche auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Der Nachteil sind höhere Gründungskosten und kompliziertere Verfahren sowie höhere Kosten für die Schließung eines Unternehmens.

Um ein Unternehmen in der Republika Srpska zu gründen, soll die Art der Geschäftstätigkeit ausgewählt werden. Für die Gründung eines Unternehmens in Republik Srpska bieten sich zwei Möglichkeiten. Wichtig ist es die Merkmale beider dieser Lösungen zu kennen, um sich für die beste Lösung auf Grundlage eines Geschäftsplanes entscheiden zu können.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (D.O.O.) ist eine der zwei angebotenen für die E-Registrierung des Unternehmens. Es handelt sich hier um eine juristische Person, bei der ein Gründer bzw. ein Gesellschafter nur bis zur Höhe des in die Gesellschaft eingebrachtes Stammkapitals für die Verpflichtungen der Gesellschaft haften. Das Stammkapital einer GmbH in Republik Srpska muss mindestens Euro 0,50 betragen.

Ein Einzelunternehmer (S.P.) ist eine natürliche Person, die eine der unternehmerischen Tätigkeiten ausübt und die Verantwortung für die Verpflichtungen des Geschäfts mit seinem gesamten Eigentum trägt. Die Kosten einer Betriebsschließung eines Einzelunternehmens sind wesentlich geringer als die Kosten für die Betriebsschließung einer GmbH.

2 Möglichkeiten GmbH & e.U.
0,5 € mind. Stammkapital einer GmbH iHv € 0,5 (in Worten: null Euro fünfzig Cent)
2 Tage- Frist Frist zur Entscheidung des Firmenbuchgerichts über die Eintragung der GmbH in das Firmenbuch
5 Tage-Frist Frist zur Einreichung der Erklärung des Steuerpflichtigen beim Finanzamt

Bei der Registrierung eines Unternehmens in der Republika Srpska wählen wir normalerweise zwischen zwei Optionen: einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (D.O.O.) oder einem Einzelunternehmen (S.P.). Die Unterschiede sind groß und es ist sehr wichtig, sie zu kennen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der Arten von Gesellschaften, die mit dem Gesetz über Handelsgesellschaften der Republik Srpska geregelt sind. In rechtlicher Hinsicht ist GmbH ist eine juristische Person und die Haftung der Gründer für die Gesellschaftsverbindlichkeit ist mit dem Gesellschaftsvermögen beschränkt. Hingegen ist ein Einzelunternehmen eine natürliche Person eine natürliche Person, die eine der unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne der im „Amtsblatt der Republika Srpska“ veröffentlichten Verordnung über unternehmerische Tätigkeiten ausübt und und haftet für die Verbindlichkeiten seines Betriebes mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Weiter Unterschiede bestehen im Hinblick auf: Gebühren, Steuern, Kosten für Registrierungsänderungen und Betriebsschließungskosten. Wobei die Kosten des Betriebsschließung wesentliche geringer für ein Einzelunternehmens als für eine GmbH sind.

Anmeldung der GmbH (D.O.O.) zur Eintragung in das Firmenbuch

Für die Anmeldung der GmbH zur Eintragung in da Firmenbuch bestehen zwei Möglichkeiten. Die einfachste Form der Registrierung ist wenn ein Gründer eine GmbH mit Mindeststammkapital von € ,50 gründet. Wenn das Unternehmen mehr als einen Gründer hat oder der Gründungsbeitrag mehr als 0,5 ‎€ beträgt, gibt es gewisse Unterschiede in der Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen. Aber lasst uns der Reihe nach beginnen.
Die erste Anlaufstelle ist das Notariat, bei dem folgende Unterlagen zu beschaffen sind:
• Gründungserklärung/ Gründungsakt – im Falle einer Ein-Personen-GmbH mit einer Einlage von ‎€ 0,50 errichtet der Gründer allein oder mit Hilfe eines Anwalts eine Gründungserklärung, und es ist nur die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Gründers erforderlich. Wenn die Gesellschaft mehrere Gründer hat, wird der Notar ein Dokument, das dann zum Gründungsakt wird, erstellen. Der Tarif Nr. 7a. der Verordnung über die Festlegung von Belohnungen und Gebühren für Notare in der Republik Srpska („Amtsblatt der Republik Srpska“, Nr. 54/12, 103/13, 6/17 und 73/18) schreibt die Kosten der Beglaubigung der Unterschriften der Gründer vor. Bei einer Ein-Personen-GmbH mit einem Mindestkapital von 0,50, beträgt die Belohnung für Unterschriftenbeglaubigung € 23,00 zzgl. USt., Während die Beglaubigung der Unterschrift einer natürlichen Person, bei einer Ein-Personen-GmbH mit Mindestkapital von € 0,50, € 1,80 zzgl. USt beträgt.

• Der Gründer errichtet und unterzeichnet die Entscheidung über die Ernennung der zur Vertretung der Ein-Personen-GmbH befugten Person, welche der Geschäftsführer der Gesellschaft ist. Die Unterschrift wird von einem Notar beglaubigt und die Unterschriftenüberprüfung wird in Rechnung gestellt. Im zweiten Szenario erstellt und vorbereitet der Notar den Gründungsakt. Gemäß dem Artikel 32. des Gesetzes über die Eintragung von Handelsgesellschaften in das Firmenbuch in Republik Srpska ist die Mitwirkung eines Notars bei der Errichtung einer Bestellungsurkunde zum Geschäftsführer nicht verpflichtend.

•Erklärung über die Annahme der Geschäftsführerstellung durch den Geschäftsführer, welche vom Notar oder der Gemeinde für eine Mehrgesellschaftergesellschaft mit einem Mindestkapitel von mehr als € 0,50 errichtet und beglaubigt werden muss. Gemäß dem Artikel 32. des Gesetzes über die Eintragung von Handelsgesellschaften in das Firmenbuch in Republik Srpska („Amtsblatt der Republika Srpska“, Nr. 67/13, 15/16 und 84/19) ist die Mitwirkung eines Notars bei der Errichtung einer Erklärungsurkunde zur Übernahme der Geschäftsführerstellung nicht verpflichtend.
• Das Formular mit den beglaubigten Unterschriften von zur Vertretung berechtigten Personen, die von einem Notar oder in der Gemeinde beglaubigt sind
Nachdem alle oben genannten Unterlagen von einem Notar (oder einer Gemeinde) gesammelt und beglaubigt wurden, sind noch folgenden Unterlagen einzuholen:
• Beglaubigte Kopien von Personalausweisen von Gründern und Geschäftsführern – von der Gemeinde oder einem Notar beglaubigt. Gemäß Tarif Nr. 8. über die Festsetzung der Gebühren und Entgelte für Notare in der Republik Srpska ist eine Belohnung für eine beglaubigte Fotokopie eines Dokuments (Personalausweis usw.) in Höhe von € 2,50 zzgl. USt für die erste Seite und für jede weitere Seite in Höhe von € 1,80 zzgl. USt und mit einer Gebühr von € 1,00 ‎ pro Bogen / Seite, vorgesehen.
• Wohnsitzbescheinigung für Gründer und Geschäftsführer – bei CIPS gegen eine Gebühr von 5 ‎€ pro Bestätigung erhältlich
• Steuerbescheinigung für den / die Gründer – Der Nachweis, dass die Gründer keine Steuerschulden haben, wird von der Steuerverwaltung gegen eine Gebühr von 5 ‎€ pro Bescheinigung erbracht
• Bestätigung der Bank über die geleistete Zahlung des Stammkapitals. – Die Zahlung des Stammeinlage erfolgt auf ein vorübergehendes Bankkonto Konto, Falls die Gesellschaft mehrere Gesellschafter hat, ist die Höhe der einzuzahlenden Einlagen auf das Stammkapital im Voraus in einem Gründungsakt festgelegt.
• Antrag zur Anmeldung der Gesellschaft in das Firmenbuch – Der Antrag kann von der Webseite von APIF heruntergeladen und in elektronischer Form ausgefüllt werden.
Wenn alle von uns aufgelisteten Dokumente gesammelt wurden, müssen sie bei der APIF (Agentur für Vermittler-, Informations- und Finanzdienstleistungen) eingereicht werden. Die Agentur wird dann von der Steuerverwaltung die Ausstellung einer einzigartigen Identifikationsnummer (JIB) des neuen Geschäftssubjektes veranlassen, welche sie an das Landesgericht für Handelssachen weiterleitet. Bei Einreichung der Anmeldung zur Eintragung in das Firmenbuch bei APIF ist der APIF eine Gebühr iHv € 18,00 zu zahlen.
Innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Unterlagen von APIF ist das Landeshandelsgericht verpflichtet, über die Eintragung der Gesellschaft in das Gerichtsregister zu entscheiden und, wenn alles in Ordnung ist, erlässt das Landeshandelsgericht einen Bescheid.
Nach Erlangung der Entscheidung über die Eintragung des Landeshandelsgerichthandelsgerichts erhält die neugegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung von der Agentur für Vermittler-, IT- und Finanzdienstleistungen eine Mitteilung über die Einstufung des Unternehmen nach Bereich seiner wirtschaftlichen Tätigkeit.
Bei dieser Gelegenheit ist für die Veröffentlichung des Bescheides über die Eintragung der GmbH in das Firmenbuch bzw. Gerichtsregister im „Amtsblatt“ eine Gebühr zu entrichten, die in der Regel zwischen 10 und 25 ‎€ liegt.
Nach Erhalt des Bescheides über die erfolgten Registrierung vom Landeshandelsgericht wird ein Stempel erstellt und anschließend ein Antrag auf Bestätigung der erhaltenen einzigartigen Identifikationsnummer bei der Steuerverwaltung eingereicht.
Der letzte Schritt geschieht in der Bank. Alle oben genannten Dokumente müssen der Bank zur Eröffnung eines Girokontos vorgelegt und ein Antrag auf Überweisung des eingezahlten Stammkapitals auf das Girokonto der Gesellschaft gestellt werden.
Es sollte bedacht werden, dass das obige Szenario, welches hier in gewisser Weise vereinfacht dargestellt wurde, für diejenigen bestimmt ist, die zum ersten Mal ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Einige andere Szenarien sind möglich. Es ist möglich das Stammkapital bei einer Neugründung einer GmbH durch Einbringung eines Vermögens bzw. durch Sacheinlagen aufzubringen. Für die Gründung einer GmbH, deren Jahresumsätze mehr als € 25.000,00 erzielt werden, ist eine verpflichtende Eintragung in das Steuersystem (USt-System) vorgesehen.

Registrierung des Einzelunternehmens (e.U.)

Die Entscheidung über die Registrierung eines Einzelunternehmens trifft die Abteilung der der Stadt für die Wirtschaftsangelegenheiten der Stadt oder Gemeinde, die sogenannte Registrierungsstelle, basierend auf folgenden Unterlagen:
• Ausgefülltes Anmeldeformular zur Registrierung des Unternehmers (Formular SP-1) – kann im Rathaus oder elektronisch heruntergeladen werden
• Beglaubigte Kopie des Personalausweises – die beglaubigte Kopie erhalt man von der Gemeinde gegen eine Gebühr von € 1,00.
• Bescheinigung des Bezirksgerichts – als Nachweis, dass gegen die natürliche Person kein endgültiges Verbot der Durchführung der angeforderten Tätigkeit erteilt wurde.
• Bescheinigung der Finanzamtes der Republik Srpska, aus der hervorgeht, dass die natürliche Person keine Steuerschulden hat
• Vertrag über die Gründung einer offenen Gesellschaft – nur wenn die Gründer zwei oder mehr natürliche Personen sind – wird von einem Notar erstellt und beglaubigt.
• Bestätigung über Entrichtung der Registrierungsgebühr zur Eintragung des Einzelunternehmens in das Firmenbuch – bis zu einem Höchstbetrag von € 15,00.
Wenn alle Unterlagen vollständig der Registrierungsstelle zur Einsicht vorgelegt wurden, ist die Registrierungsstelle verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen eine Entscheidung über die Registrierung des Unternehmers zu treffen.
Nach Eingang des Bescheides der Registrierungsstelle wird der Bescheid zur Herstellung eines Siegels eingereicht – Kosten für Herstellung des Siegels € 10 – 25.
Der Unternehmer ist verpflichte eine Steuererklärung innerhalb von fünf Tagen nach Erlass der Entscheidung der Registrierungsstelle bei der Steuerverwaltung einzureichen und einen Beitrag an die Steuerverwaltung zu entrichten.
In diesem Fall ist es erforderlich, Folgendes einzureichen:
• P2-Antragsformular ausgefüllt – von der Steuerverwaltung oder elektronisch heruntergeladen
• Bescheid der Registrierungsstelle über die erfolgte Registrierung des Einzelunternehmens
• Beglaubigte Kopie des Personalausweises
• Vertrag mit einem Buchhalter oder Steuerberater zur Führung der Geschäftsbücher des Unternehmens – wenn der Unternehmer die Buchhaltung nicht selbst führt.
Der letzte Schritt ist wieder bei der Bank. Das Girokonto wird auf der Grundlage folgender Dokumente eröffnet:
• Entscheidung über die Registrierung von Unternehmern
• Eine Urkunde mit Musterzeichnungen der zeichnungsberechtigten Personen, die bei der Bank hinterlegt wird – die Urkunde ist in der Bank erhältlich.
• Bescheinigung der Steuerverwaltung über die erfolgten Unternehmensregistrierung
Wenn Sie alle oben angeführten Schritte einwandfrei ausgeführt haben, ist das Registrierungsverfahren Ihres Unternehmens, ob in Form einer GmbH oder eines Einzelunternehmens, abgeschlossen. Die Schritte, die Sie bis zur Geschäftsaufnahme noch unternehmen zu haben, sind die Fiskalisierung und die eventuelle Umsatzsteuererklärung, falls Ihre wirtschaftliche Tätigkeit voraussichtlich mehr als € 25.000,00 p.a. erzielen wird.