Steuern

Das Steuersystem der Republika Srpska setzt sich aus Steuern zusammen, deren Quelle das Einkommen ist und Steuern, aus Vermögen, Beiträgen, Gebühren sowie Entgelten, die für den Besteuerungsgegenstand nach bestimmten materiellen Vorschriften bestimmt sind. Ein Steuerpflichtiger ist eine natürliche oder juristische Person, ein einer juristischen Person oder einer anderen juristischen Person, die gemäß den Steuervorschriften der Republika Srpska zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist.

Das Einkommensteuergesetz regelt die Berechnung und Zahlung der Steuer aus eigenem (persönlichem) Einkommen, aus selbständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Urheberrechten und Einnahmen aus dem Urheberrecht ähnlichen Rechten, und gewerblichen Schutzrechten, Kapital, Kapitalerträgen sowie die Verpflichtung, diese Steuer und Einkünfte aus ausländischen Quellen zu zahlen und sonstiges Einkommen.

Die Einkommenssteuer beträgt 10 % der Bemessungsgrundlage für das Steuerjahr. Das Steuerjahr für die juristische Personen ist das Kalenderjahr.

Die Einkommensteuer ist monatlich bis zum Zehnten des laufenden Monats für den vorangegangenen Monat in a conto zu leisten. Die Grundlage dafür bilden die Daten der jährlichen Steuererklärung des vorangegangenen Steuerjahres.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer entsteht ab dem Tag, ab dem der Steuerpflichtige die Immobilie erwirbt oder zu nutzen beginnt, je nachdem.

Die Anmeldung zur jährlichen Einkommensteuererklärung ist auf dem Formular 1101 und der Nachtrag (Anhang, Zusatz) zur jährlichen Einkommensteuererklärung ist auf dem Formular 1102 auszufüllen, deren Form und Inhalt in den Vorschriften über Form und Inhalt von Formularen und Einkommensteuererklärungen veröffentlicht sind.

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sind alle direkten und indirekten Leistungen aus einem Dienstverhältnis gemäß dem Einkommensteuergesetz. Ein Fremder mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in RS, der bei einem Arbeitgeber in der Republika Srpska beschäftigt ist und auf dieser Grundlage ein persönliches Einkommen erzielt, erfüllt die Voraussetzungen für den Abzug der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage eines persönlichen Abzugs.

10% Einmaliger Einkommensteuersatz von 10%
0,20% Die Grundsteuer ist zu einem Satz von bis zu 0,20% zu entrichten.

Direkte Steuern liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Entitäten.
In der Republika Srpska gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10%.
Alle Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Republika Srpska sind verpflichtet, Einkommenssteuern aus Einkommen zu entrichten, die im Kalenderjahr auf dem Gebiet der Republika Srpska erzielt wurden. Auch Ausländer, die keinen ständigen Wohnsitz in RS haben, hier aber Einkünfte erzielen, sind steuerpflichtig.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in der Republika Srpska wird mit 10% berechnet.
Die Gewinnsteuer wird an die EU-Standards angepasst. Ausländische juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer:
• wenn sie eine Tätigkeit ausüben und eine ständige Geschäftsstelle in der Republika Srpska habenund Gewinne in Bezug auf diese ständige Geschäftsstelle erzielen,
• wenn sie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in der Republika Srpska und Gewinne aus diesem unbeweglichen Vermögen erzielen.
Die Besteuerung ausländischer juristischer Personen ist in den Artikeln 40 bis 43 des Körperschaftsteuergesetzes näher geregelt.

Gesetze auf dem Gebiet:

• Gewinnsteuergesetz
• Einkommensteuergesetz

Grundsteuer

Das Grundsteuergesetz schreibt vor, dass die Grundsteuer mit bis zu 0,20% zu entrichten ist. Ausnahmsweise beträgt der Steuersatz für Immobilien, in denen die direkte Produktionstätigkeit ausgeübt wird, bis zu 0,10%. Unter Immobilien sind in diesem Fall Produktions- und Lagereinrichtungen für Rohstoffe, Halbzeuge und Fertigerzeugnisse zu verstehen, wenn sie eine vollständige Einheit bilden.
Stadt- und Gemeindeversammlungen müssen bis zum 31. Januar für das laufende Jahr über die Höhe der Grundsteuer in ihrem Gebiet entscheiden.
Bei defizitärer Produktions- und Handwerkstätigkeiten können die Steuerpflichtigen von der Steuerpflicht befreit werden, worüber die Stadt oder Gemeine gesondert entscheidet. Von der Grundsteuer befreit sind: Die bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen und Flächen, die für die eigene landwirtschaftliche Produktion genutzt werden.
Gesetze auf dem Gebiet:
• Grundsteuerrecht

Förderungen und Steuererleichterungen

Ein Programm zur Unterstützung der Beschäftigung in der Wirtschaft durch die Förderungszahlung in Höhe der geleisteten Steuern und Beiträgen, die vom Arbeitsamt der Republika Srpska umgesetzt werden. Alle Arbeitgeber, die im vergangenen Jahr Arbeitnehmer eingestellt haben, haben die Möglichkeit, ihre Steuern und Beiträge erstatten zu lassen. Die öffentliche Einladung im Rahmen dieses Programms wird jährlich angekündigt und ist auf dem Portal des Arbeitsamtes der Republika Srpska verfügbar.
Das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Körperschaftsteuergesetzes der Republika Srpska ermöglicht einem Steuerpflichtigen, der im Hoheitsgebiet der Republika Srpska in Ausrüstung und Objekte zur Durchführung einer registrierten Produktionstätigkeit investiert hat, ein Recht die Steuerbemessungsgrundlage für den Wert der getätigten Investition zu senken.
Das Einkommensteuergesetz sieht bestimmte Vergünstigungen vor, dh Privilegien für das jährliche Einkommen eines qualifizierten Anlegers (§§ 42-50).