Förderungen

Die Aktivitäten der Bevölkerung zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Entwicklung des Unternehmergeistes, zur Gründung eigener Unternehmen sowie zur Entwicklung der Landwirtschaft und der Dörfer werden von den Institutionen der Republika Srpska durch eine bestimmte Form von steuerlichen und nicht steuerlichen Vorteilen begleitet. Anreize sind ein äußerst wichtiges Segment zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der serbischen Wirtschaft auf einem ausländischen Markt und spiegeln sich in den messbaren wirtschaftlichen Vorteilen der Regierung wider, die sich an bestimmte Unternehmen oder Unternehmensgruppen richten, um Investitionen in bevorzugte Sektoren oder Regionen zu lenken oder die Art solcher Investitionen zu beeinflussen.

Arbeitsamt der Republika Srpska

Die Subventionen des RS Employment Service spiegeln sich in verschiedenen Formen von Anreizen für die Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung und Verbesserung der Arbeitskräftemobilität wieder, für die allein 2019 mehr als 30 Mil. KM bereitgestellt wurden. Einige der wichtigsten Projekte sind Start-up Srpska, Together to Work Program; „Roma Employment Support Program“, Trainee-Beschäftigungsprogramme und viele andere Programme.

Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft der Republika Srpska

Die finanziellen Anreize für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Republika Srpska werden von der Agentur für Agrarzahlungen der Republika Srpska umgesetzt und spiegeln sich in der Förderung der laufenden Produktion, der Förderung von Kapitalinvestitionen, der Förderung der ländlichen Entwicklung und anderen Fördermaßnahmen wider. Die Bedingungen und Möglichkeiten zur Erlangung finanzieller Anreize sind in der Verordnung über die Bedingungen und Methoden zur Erlangung finanzieller Anreize für die Entwicklung der Landwirtschaft und der Dörfer geregelt.

Investitions- und Entwicklungsbank der Republika Srpska

Entsprechend seinen strategischen Zielen bietet IRBRS finanzielle Unterstützung für RS-Entwicklungsprojekte durch verschiedene Kreditlinien, wie z. B. Kredite für die RS-Geschäftsinitiative, Kredite für das RS-Mikrobusiness, Unternehmer für die RS-Geschäftsinitiative und Unternehmenskredite. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) und RBI RS-Agrarkrediten.

über 15 Mil. € wurden für Aus- und Weiterbildung sowie für Umschulung und Verbesserung der Arbeitskräftemobilität von Arbeitsamt der RS bereitgestellt
über 15 Mil. € an Förderungen für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
1.900.000 ‎€ Gesamtwert des Projekts Start-up-Srpska 2019.

Investitionsanreize werden definiert als der messbare wirtschaftliche Nutzen, die Regierungen bestimmten Unternehmen oder Unternehmensgruppen bieten, um Investitionen in bevorzugte Sektoren oder Regionen zu lenken oder die Art solcher Investitionen zu beeinflussen.
Diese Vergünstigungen können steuerlich sein, wie dies bei Steuerbefreiungen der Fall ist, oder nicht steuerlich, wie z. B. Zuschüsse, Darlehen oder Beeinträchtigungen, um die Geschäftsentwicklung zu unterstützen oder die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Es gibt zwei Arten von Anreizen: steuerliche Anreize, die Steuer- und Zollvorteile mit der Absicht beinhalten, das Investitionsverhalten von Unternehmen zu beeinflussen, die auf bestimmte Unternehmen, Unternehmens- oder Branchengruppen oder nicht steuerliche Anreize abzielen, oder finanzielle oder regulatorische Maßnahmen mit der Absicht, das Investitionsverhalten von Unternehmen zu beeinflussen und gezielt bestimmte Unternehmen, Unternehmensgruppen oder Sektoren anzusprechen.
Folgende Förderungen werden von den Institutionen der Republik Srpska gewährt:

Arbeitsamt der Republika Srpska

1. Förderungen für Selbstbeschäftigung und Beschäftigung von Personen einer bestimmten Zielgruppe bei den Dienstgebern. Diese Förderungen werden mittels Darlehen der Weltbank und mittels Selbstbeteiligung der Regierung der RS durch das Arbeitsamt der RS und die Projektkoordinierungsstelle des Ministeriums für Gesundheit und Soziales der RS finanziert.
2. Förderungen für die Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung sowie die Verbesserung der Arbeitskräftemobilität. Diese Förderungen werden mittels Darlehen der Weltbank und mittels Selbstbeteiligung der Regierung der RS durch das Arbeitsamt der RS und die Projektkoordinierungsstelle des Ministeriums für Gesundheit und Soziales der RS finanziert.
3. Förderungen zur Beschäftigung der Anwärter mit einem Sekundärschulabschluss aus Mitteln des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen.
4. Förderungen zur Beschäftigung der Anwärter mit einem Hoch- und Fachhochschulabschluss.

Ministerium für Wissenschafts- und Technologieentwicklung, Hochschulbildung und Informationsgesellschaft der Republika Srpska

1. Forschung auf dem Gebiet der technologischen Entwicklung, Transfer von Wissen und Technologie und Förderung der Anwendung der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungsarbeiten. Dieses Programm steht im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Technologieentwicklungsprojekten, der Beschaffung von Ausrüstung oder der Teilnahme an Fachmeetings zur Technologieentwicklung in der Republika Srpska.
2. Programm für Grundlagen-, angewandte und Entwicklungsforschung. Dieses Programm / diese Maßnahme bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich der Grundlagen-, angewandten und Entwicklungsforschung zu einem bestimmten Thema oder einem vom Projektteam gewählten freien Thema.
3. Die Programmaktivitäten für die Innovationstätigkeiten.

Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft der Republika Srpska

Die Bedingungen, die natürliche und juristische Personen für die Geltendmachung der finanziellen Förderungen zu erfüllen haben, die Verfahren zu ihrer Verwirklichung, die Art, Höhe und Art der Zahlung der finanziellen Anreize, die Pflichten der Leistungsempfänger bei Erhalt, die Fristen sowie die erforderlichen Unterlagen und Formulare sind im Regelwerk über die Bedingungen und die Art der Geltendmachung finanzieller Förderungen für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums geregelt.
Das Geltendmachungsrecht der finanziellen Förderungen für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums erwirbt der Begünstigte durch die laufende Produktion, Unterstützung der Kapitalinvestitionen, Entwicklungsunterstützung des ländlichen Raums sowie systematische und andere Unterstützungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Unterstützung der laufenden Produktion erwirbt der Leistungsempfänger ein Anspruch auf folgende Arten von finanziellen Mitteln:

1) Direkte Unterstützung der Viehzuchtproduktion:

1. Prämie für das Zuchtvieh,
2. Milchprämie,
3. Prämie für Fleischerzeugung, Mast,
4. Unterstützung der Imkerei,
5. Die Entwicklungsunterstützung der Pferdezucht;

2) direkte Unterstützung der Pflanzenproduktion:

1. Prämie für hergestelltes und verkauftes Obst und Gemüse,
2. Prämie für hergestellten und verkauften Buchweizen, aromatische Kräuter und Heilkräuter,
3. Rückgriffsanspruch für Weizen, Sojabohnen und Raps pro Einheit der Aussaatfläche,
4. Rückgriff für Ackerland, Dieselkraftstoff,
5. Prämie für erzeugten und verkauften Weizen,
6. Saatgutprämie
7. Rückgriff für Saatgut des heimischen Maishybride,
8. Prämie für Saatgut/material,
9. Tabakprämie,
10. Ökologischer Landbau.

Der Begünstigte bekommt die Geldforderung gemäß besonderen Vorschriften und im Rahmen der Unterstützung der Kapitalinvestitionen für:

1) Investitionen in dieViehzuchtproduktion,
2) Investitionen in den Pflanzenbau,
3) Investitionen in die Mechanisierung der Lanwirtschaft.

Im Rahmen der Entwicklungsunterstützung des ländlichen Raumes hat der Leistungsempfänger Anspruch auf einen finanziellen Anreiz für:

1) Unterstützung der Selbstbeschäftigung von Agronomen,
2) Geschäftstätigkeit von landwirtschaftlichen Genossenschaften und Frauenclustern im ländlichen Raum,
3) Unterstützung der Verbraucherinformation und Förderung des Agrarsektors,
4) Unterstützung für die Verbesserung von experimentellen Bildungs- und Entwicklungszentren,
5) Unterstützung für Mitfinanzierung der Modernisierung des Hagelschutzes,
6) Unterstützung gemeinsamer Projekte der Regierung der Republika Srpska (im Folgenden: Regierung) und der Gemeinde Srebrenica,
7) Unterstützung des Wissens- und Kompetenztransfers und der Einführung technologischer Innovationen in der Landwirtschaft,
8) Unterstützung der Standardisierung und des Brandings der landwirtschaftlichen Produktion,
9) Unterstützung der Mitfinanzierung von Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums,
10) Unterstützung für die Förderung, den Schutz und die Entwicklung der Jagd.

Innerhalb des Systems und anderer Unterstützungsmaßnahmen hat der Begünstigte Anspruch auf einen finanziellen Anreiz für:

1) Pflanzenschutzmaßnahmen,
2) Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit,
3) Unterstützung der Erzeugung von Samen zur künstlichen Befruchtung in der Viehzucht,
4) Unterstützung bei der Durchführung von Zucht- und Selektionstätigkeiten,
5) Unterstützung bei der Ausstattung von Laboratorien,
6) Unterstützung der Mitfinanzierung der Versicherungsprämie für die primäre landwirtschaftliche Produktion,
7) Unterstützung für die Analyse der Fruchtbarkeitskontrolle von landwirtschaftlichen Flächen,
8) Unterstützung bei der Führung und Pflege von Registern
9) Unterstützung bei der Erstellung von Strategie- und Planungsdokumenten,
10) Unterstützung bei der Durchführung der Rechnungsprüfung bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften,
11) Unterstützung der Führung von Buchhaltungsdaten über landwirtschaftliche Betriebe (INLB),
12) Die Erneuerung des Fischfonds im Fischfangbereich und die Arbeit des Fischereidienstes und des Sport- und Fischereiverbandes der Republika Srpska,
13) Unterstützung für Notfälle und Hilfe.

Die Auszahlung von Geldern durch Gerichtsurteile und Berufungen gegen Entscheidungen der Agentur erfolgt gemäß Absatz 5 dieses Artikels.

Ministerium für Industrie, Energie und Bergbau der Republika Srpska

1. Verbesserung der Lebensbedingungen und Einführung der Einkommensvielfalt in der ländlichen Wirtschaft.
2. Anreiz für die Beschäftigung von Arbeitslosen in der Republika Srpska.
3. Subventionen zur Steigerung der Ausfuhr der exportierenden Wirtschaftssubjekten, die von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind.
4. Förderung zur Steigerung der Ausfuhr.

Ministerium für Handel und Tourismus der Republika Srpska

1. Finanzieller Anreiz für den Tourismussektor – Staatliche Beihilfen (Zuschüsse) von geringem Wert

Finanzministerium der Republika Srpska

1. Artikel 11 des Gewinnsteuergesetzes sieht vor, dass für abzuschreibende Maschinen und Geräte ein Abzug für die beschleunigte Abschreibung gewährt wird, der sich wie folgt berechnet: a) erstes Jahr: 40%, b) zweites Jahr: 30%. c) Drittes Jahr: 30%.
2. Gemäß Artikel 12 des Körperschaftsteuergesetzes können im Steuerjahr angefallene Kapitalgewinne oder -verluste verrechnet werden, und der Nettogewinn oder -verlust wird zur Steuerbemessungsgrundlage hinzugerechnet oder von dieser abgezogen, sofern sie nicht im Ertrag oder Aufwand enthalten sind.
3. Nach Artikel 13 des Gesetzes über die Gewinnsteuer wird ein Steuerverlust, der eine negative Differenz zwischen Einkünften und Ausgaben bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage darstellt, übertragen und ausgeglichen, indem die Steuerbemessungsgrundlage in nächsten fünf Jahren verringert wird. Wenn der Steuerpflichtige in mehr als einem Steuerjahr einen Verlust hat, wird der Steuerverlust aus dem früheren Steuerjahr vor dem Steuerverlust aus dem jüngeren Steuerjahr verrechnet.

4. Artikel 14a. mit dem Einkommensteuergesetz wurde eine Erleichterung in Form einer Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage für den Wert der Investitionen in Ausrüstungen, Anlagen und Grundstücke des Steuerpflichtigen eingeführt, der seine eigene registrierte Produktionstätigkeit ausübt.

5. Artikel 14b. das Gewinnsteuergesetz sieht eine Erleichterung des Abzugs der Steuerbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Einkommensteuer für die Höhe der gezahlten Einkommensteuer und der Beiträge für neu eingestellte Arbeitnehmer vor. Die Mindestanzahl der neuen Arbeitnehmer in einem Geschäftsjahr für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Beschäftigung dieser Arbeitnehmer ist 30.

6. Artikel 28 Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes sieht vor, dass auf folgende Einkünfte keine Quellensteuer erhoben wird: a) Der Gewinn, der an das Land des Geschäftssitzes der fremden juristischen Person abgeführt wird, sofern diese ausländische juristische Person zumindest 10% Anteile an einer fremden juristischen Person in der Republik Srpska hält. Der dem Land der fremden juristischen Person zurückgeführte Gewinn ist der verbleibende Gewinn der juristischen Person nach gezahlten Steuern. b) Zinserträge aus Schuldtiteln, die von den in Art. 7 Abs.1 lit. v genannten Personen ausgestellt oder garantiert werden; c) Zinserträge aus Geldanlagen; d) Dividendenerträge; e) Einkünfte in Form von Zinsen oder funktionalen Äquivalenten aus einer Schuldverschreibung zwischen eine ständige Niederlassung oder Geschäftseinrichtung mit Sitz im Ausland, es sei denn, der Zinszahler hat den Abzug bei der Ermittlung seiner Steuerbemessungsgrundlage vorgenommen; f) die Einkünfte in Form von Lizenzgebühren, die von der Betriebsstätte oder Geschäftseinheit an ihren ausländischen Hauptsitz gezahlt werden, es sei denn, der Zahler hat den Abzug bei der Bestimmung seiner Steuerbemessungsgrundlage vorgenommen; g) Zinsen für Kredite und Darlehen, die von einem Einwohner für Investitionen in Geräte, Anlagen und Immobilien im Sinne von Artikel 14a dieses Gesetzes verwendet werden.

7. Artikel 18 des Einkommensteuergesetzes schreibt die Behandlung von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit vor.

8. Artikel 9 des Immobiliensteuergesetzes sieht vor, dass die folgenden Kategorien von der Zahlung der Immobiliensteuer befreit sind:
1) öffentliche Güter, mit Ausnahme der darauf befindlichen Gegenstände, die dem Erwerb des wirtschaftlichen Vorteils dienen,
2) Immobilien im Eigentum von Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska, der Föderation von Bosnien und Herzegowina, des Bezirks Brcko in Bosnien und Herzegowina und der örtlichen Selbstverwaltungseinheiten, die von ihren Institutionen genutzt werden,
3) Immobilien im Eigentum von Institutionen, die von Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska, der Föderation von Bosnien und Herzegowina, dem Bezirk Brcko in Bosnien und Herzegowina und örtlichen Selbstverwaltungseinheiten gegründet wurden,
4) Grundstücke von diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausländschen Staaten nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit,
5) Immobilien von Religionsgemeinschaften, die zur Ausübung religiöser Riten verwendet werden,
6) Kulturdenkmäler und historische Denkmäler, die von der zuständigen Behörde als solche deklariert wurden
7) zu humanitären Zwecken genutzte Immobilien,
8) Unterschlupf zum Schutz von Menschen und Gütern vor Krieg,
9) Einrichtungen oder Anlagenteile, die nach dem Gesetz zur Ausführung öffentlicher Arbeiten dienen,
10) Liegenschaften in Minenfeldern, die nicht betreten und normal genutzt werden dürfen,
11) vom Steuerpflichtigen gebaute oder erbaute Liegenschaften, die in den Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen gemäß den Vorschriften über die Rechnungslegung und Abschlussprüfung als Vermögenswerte ausgewiesen sind, die ausschließlich zum Weiterverkauf bestimmt sind, und
12) landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grundstücke für die eigene landwirtschaftliche Produktion.
Artikel 8 Absatz 2 des Immobiliensteuergesetzes sieht vor, dass der Steuerpflichtige im Falle einer mangelhaften Produktion und handwerklichen Wirtschaftstätigkeit von der Verpflichtung befreit werden kann.

Investitions- und Entwicklungsbank der Republika Srpska

1. Darlehen für die erstmalige Geschäftstätigkeit der RBI RS
2. Darlehen für das Mikrobusiness in der Landwirtschaft RBI RS
3. Darlehen für Unternehmer und Unternehmen der RBI RS
4. Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB)
5. Agrarkredite der RBI RS

Gender Center der Regierung der Republika Srpska

1. Zum Zwecke der Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans von Bosnien und Herzegowina durch Donationsmittel aus dem FIGAP-Programm von Bosnien und Herzegowina durch die Agentur für die Erbringung professioneller Dienstleistungen in der Landwirtschaft: Organisation von Schulungen, bei denen Frauen die Möglichkeit erhalten, ihr unternehmerisches Potenzial zu entfalten und zu verbessern.
2.Zum Zwecke der Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans von Bosnien und Herzegowina durch Donationsmittel aus dem FIGAP-Programm von Bosnien und Herzegowina durch die Agentur für die Erbringung professioneller Dienstleistungen in der Landwirtschaft: Programm zur Stärkung von Frauen durch Aufklärung und Verleihung von Förderungsmitteln für die Entwicklung von Geschäftsaktivitäten von Frauen auf dem Land durch verschiedene Organisationsformen (Verbände und Genossenschaften).

Umwelt- und Energieeffizienzfonds der Republika Srpska

Finanzierungsprogramme, Projekte und Studien.