Gesetze

Die Republika Srpska ist ein attraktives Ziel für ausländische Investitionen und kann durch die Schaffung eines stimulierenden Investitionsumfelds, durch Wirtschaftsreformen, durch die Erhöhung des Wissens und der Innovation sowie durch die Ausweitung des Volumens öffentlich-privater Partnerschaften zur Steigerung des Interesses ausländischer Investoren beitragen. Der Anlegerschutz ist ein wesentlicher Faktor, der die Entscheidungen potenzieller ausländischer Anleger beeinflussen kann. Dieser Bereich ist im Gesetz über ausländische Investitionen geregelt. Zu den Vorteilen ausländischer Investoren in der Republika Srpska gehört, dass sie Immobilien in der Republika Srpska besitzen und die gleichen Eigentumsrechte in Bezug auf Immobilien wie Bürger und juristische Personen der Republika Srpska haben können. Ausländisches Kapital in Ausrüstungsform ist von Einfuhr- und Zollgebühren befreit Die Anleger sind vor Verstaatlichung, Enteignung, Beschlagnahme oder ähnlichen Maßnahmen geschützt, und diese Maßnahmen können nur im öffentlichen Interesse gemäß den Gesetzen der Republika Srpska ergriffen werden.

Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es ausländischen Investoren, die Steuerbemessungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Immobilien zu senken, wenn diese zum Zwecke der Produktion und Verarbeitung verwendet werden. Die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage ist auch für die Beschäftigung von 30 Arbeitnehmern im Kalenderjahr vorgesehen.

Formen ausländischer Investitionen gemäß dem Gesetz über ausländische Investitionen sind: Gründung einer juristischen Person, die in Alleineigentum des ausländischen Investors steht; Gründung einer juristischen Person, an der der ausländische und der heimische Investor  gemeinsam beteiligt sind;   Investition in eine bestehende juristische Person; besondere Anlageformen;

Ausländische Investoren haben die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Investoren und können unter den gleichen Bedingungen wie inländische Investoren eine juristische Person in der Republik Srpska gründen.

Bei besonders begründetem Interesse kann die Regierung der Republik Srpska entscheiden, dass die Beteiligung des ausländischen Investors an bestimmten juristischen Personen keiner Beschränkung unterliegt.

Der ausländische Investor hat das Recht, ausländische Arbeitnehmer frei zu beschäftigen, sofern in der Arbeitsgesetzgebung der Republika Srpska nichts anderes bestimmt ist. Ausländische Investoren können den Gewinn ins Ausland frei übertragen, welcher das Ergebnis ihrer Investition in der Republik Srpska darstellt.

117 potentiellen Lokalitäten für ein Geschäftsgebiet
57 aussichtsreichen Investitionslokalitäten
39 Gemeinden mit Investitionspotenzial
2 Zwei Gesetze sehen eine Inländerbehandlung für ausländische Investoren vor

Anlegerschutz

Inländergleichstellung ausländischer Investoren

Die Rechte ausländischer Investoren in der Republika Srpska sind in der Verfassung der Republika Srpska festgelegt und geschützt: Das Eigentum oder ein anderes Recht des ausländischen Anlegers, welches er aufgrund seiner Investition erworben hat, kann durch ein Gesetz oder eine andere Vorschrift weder abgenommen noch eingeschränkt werden. Der ausländischen Person wird das Recht gewährt eine unternehmerische oder eine andere Tätigkeit und Rechte aus der Geschäftstätigkeit unter Bedingungen auszuüben, die zu seinem Nachteil nicht geändert werden können.
Dem ausländischen Investor wird die freie Übertragung des Gewinnes und des investierten Kapitals aus Republik Srpska gewährt. Ausnahmsweise kann das Gesetz bestimmen, in welchen Tätigkeiten oder Bereichen eine ausländische Person kein eigenes Unternehmen gründen kann, wenn dies aufgrund des allgemeinen sozialen Interesses erforderlich ist. Das Ausländerinvestitionsgesetz der Republik Srpska („Amtsblatt der Republika Srpska“, Nr. 21/18) und das Gesetz über die ausländische Direktinvestitionspolitik in BuH („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 17/98, 13/03, 48/10, 22/15) gewährt ausländischen Investoren eine Inländergleichstellung, dh dass die ausländische Investoren gleiche Rechte und Pflichten wie die Einwohner in BuH haben.

Der Staat und seine Entitäten dürfen einen ausländischen Anleger in keiner Form diskriminieren, insbesondere nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes/ Aufenthaltes des ausländischen Investors, der Religion sowie Herkunftsland der Investition. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Das Vermögen ausländischer Investoren kann nicht verstaatlicht, enteignet oder beschlagnahmt werden. Eine Entschädigung wird als angemessen angesehen, wenn sie adäquat, wirksam und zügig ist.

Die gesetzlichen Rechte und Privilegien der Anläger können mit Inkrafttreten später erlassener Gesetze und Verordnungen weder abgeschafft noch aufgehoben werden. Falls die neuen Gesetze für die ausländischen Investoren günstiger sind, haben sie ein Wahlrecht, welches Gesetz für ihre Investition maßgeblich ist.

Risikoschutz

Ausländische Investoren, die wegen Beschränkungen der Gewinnabführung, der Enteignung, des Krieges und der Unruhen und der Verweigerung von Gerechtigkeit besorgt sind, können sich bei der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (MIGA, Teil der Weltbankgruppe) gegen diese Risiken versichern.
Bei Investitionen in die Republik Srpska bietet man den Anlegern eine amerikanische Versicherung gegen politische Risiken an (sogenanntes Overseas Privat Investemnt – OPIC).

Investitionsschutzvereinbarungen

Bosnien und Herzegowina hat Investitionsförderungs- und Investitionsschutzabkommen mit folgenden Ländern unterzeichnet:
Albanien, Österreich, Belgien und Luxemburg, Weißrussland, Montenegro, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Kroatien, Indien, Iran, Italien, Kanada, Katar, China, Kuwait, Litauen, Ungarn, Mazedonien, Malaysia, Moldawien, Deutschland, Pakistan, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweiz, Schweden, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Jordanien, OPIC- und OPEC-Länder.

Formen ausländischer Investitionen

Öffentlich-Private Partnerschaft

Fragen im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften wie Gegenstand, Grundsätze, Methoden, Formen und Bedingungen, unter denen öffentlich-private Partnerschaften als eine Form der Bündelung von Ressourcen, Kapital und Fachwissen für den Bau, die Sanierung und den Erhalt von Infrastrukturen verwirklicht werden können, sind im Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften geregelt, während das Verfahren für die Durchführung öffentlich-privater Partnerschaftsprojekte im Dekret über das Verfahren für die Durchführung öffentlich-privater Partnerschaftsprojekte in der Republika Srpska geregelt ist.

Um mögliche administrative Hindernisse zu beseitigen, das Geschäftsumfeld wiederzubeleben und Anreize für die Gewinnung ausländischer und inländischer Investoren zu schaffen, wurden neue Änderungen des bestehenden Gesetzes vorgeschlagen und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Partnerschaft in der Republik Srpska verabschiedet. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen vereinfachen und verkürzen das Verfahren zur Ausführung von Projekten mit dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft. Die Regierung der Republik Srpska hat in der Sitzung vom 14. Juni 2014 eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über das Projektausführungsverfahren der öffentlich-privater Partnerschaft in der Republik Srpska verabschiedet.

Unterstützung von Joint Ventures mit qualifizierten ausländischen Investoren in Bosnien und Herzegowina

Im Jahr 2018 wurden Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Pensionsfondsreserven der Republik Srpska verabschiedet, wonach die Fondsreserven zusammen mit internationalen Finanzorganisationen und multilateralen Entwicklungsbanken in die Projekte in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage einer vertraglichen Projektmitfinanzierung oder auf der Grundlage anderer Finanzabkommen investieren können.

Privatisierung

Die Bedingungen und das Verfahren fürdie Veräußerung und die Übertragung von staatlichem Kapital in Unternehmen, in das Eigentum inländischer und ausländischer natürlicher und juristischer Personen richten sich nach dem Gesetz über die Privatisierung des staatlichen Kapitals in Unternehmen der Republika Srpska und anderen Bestimmungen.

Der zur Veräußerung des staatlichen Kapitals Ermächtigte ist die Investitions- und Entwicklungsbank der Republika Srpska a.d. Banja Luka.

Zugeständnisse

Konzessionen in der Republika Srpska sind im Konzessionsgesetz geregelt. Mit diesem Gesetz wurde ein öffentlicher und zugänglicher, nichtdiskriminierender und klarer Rechtsrahmen geschaffen, in dem die Bedingungen festgelegt sind, unter denen in- und ausländischen Rechtspersonen in der Republika Srpska eine Konzession gewährt wurde.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Konzessionsvergabe wurde die Konzessionskommission der Republika Srpska als ständige, unabhängige aufsichtsrechtliche Rechtsperson gegründet.

Geschäftszonen

Die Republika Srpska hat die Bedeutung der Wirtschaftszonen als Element der lokalen Wirtschaftsentwicklung erkannt. Artikel 9 des Gesetzes über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen definiert eine Geschäftszone:
„Eine Geschäftszone ist eine Form der unternehmerischen Infrastruktur, die einen gebäudegestalteten und gemeinschaftlich ausgestatteten Raum darstellt, der auf harmonisierte und geplante Weise von einer großen Anzahl wirtschaftlicher Einheiten genutzt werden soll, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.“

Die strategische Verpflichtung der Republik Srpska ist im Aktionsplan zur Unterstützung der Einrichtung und Entwicklung von Geschäftszonen in der Republik Srpska 2009-2013 enthalten. und die Strategie für die Entwicklung und das Unternehmertum von KMU in der Republika Srpska 2011-2013. Jahr.

In der Republika Srpska wurden potenzielle Standorte für Geschäftszonen kartiert. Auf der Grundlage dieser Kartierung wurde festgestellt, dass die Gemeinden und Städte der Republika Srpska Interesse am Bau von Geschäftszonen an 117 Standorten gezeigt haben. Von diesen Standorten wurden 57 als vielversprechend eingestuft und befinden sich in 39 Gemeinden. Perspektivische Kriterien beziehen sich auf das Bestehen eines Marktes, denn die Zone sollte als ein Produkt gesehen werden, für das man sich interessieren muss, weitere Existenz oder Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen, Hochschulen.

Datenbank von Investitionsprojekten

Die Datenbank für Investitionsprojekte bietet einen umfassenden Überblick über bestimmte potenzielle Investitionsprojekte, die interessierten Anlegern an einem Ort zur Verfügung stehen.
Lokale Gemeinschaften sowie Einzelpersonen haben die Möglichkeit, ihre Investitionsprojekte auf kommerzieller Basis beim Ministerium für Wirtschaft und Unternehmertum zu beantragen.

Alle in der Republika Srpska geltenden Gesetze sind auf der Website der RS-Nationalversammlung zu finden.